
Allgemeine Vertragsbedingungen
zwischen
nystet GmbH, Noorstraße 17, 24340 Eckernförde, Telefon:04351-715-168, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 21630 KI, vertreten durch die Geschäftsführer Peter Siemsen und Till Peter Siemsen
-im Folgenden Auftragnehmer-
und den in § 1 bezeichneten Kunden
-im Folgenden „Auftraggeber“-
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 1 Vertragsschluss
(1) Auf Grundlage der dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen über das gewünschte Gewerk, den Leistungsort und den vom Auftraggeber ermittelten Daten zur Leistungserbringung wie Flächenangaben in m², den erforderlichen Massen und Mengen, Angaben zum Untergrund, Vorgewerken etc. erstellt der Auftragnehmer einen Kostenanschlag im Sinne des § 649 BGB, der noch kein Angebot darstellt. Sofern der Auftraggeber mit dem Kostenanschlag einverstanden ist und den Auftragnehmer beauftragt, stellt dies ein an den Auftragnehmer gerichtetes Angebot entsprechend dem Kostenanschlag dar, welches der Auftragnehmer binnen einer Frist von 72 Stunden annehmen kann. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Auftragnehmer zustande.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet zu Leistungsort, Flächenangaben, Massen, Mengen, Untergründen und Vorgewerken vollständige und zutreffende Angaben zu machen. Der Auftragnehmer hat diese Angaben vor Vertragsschluss nicht geprüft und nicht mit der Örtlichkeit verglichen und ist dazu auch nicht verpflichtet, wenn er nicht durch schriftliche Zusatzvereinbarung ausnahmsweise die Ermittlung dieser Angaben übernommen hat.
(3) Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
§ 2 Vergütung / Zahlung
(1) Die Höhe der Vergütung des Auftragnehmers richtet sich nach der im Kostenanschlag genannten Vergütung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen Betrag in Höhe von 5 % der Gesamtvergütung (inklusive Umsatzsteuer) unmittelbar nach Vertragsschluss an den Auftragnehmer zu zahlen. Diese Vorauszahlung dient der Deckung von Kosten, die vor Beginn der unmittelbaren Leistungshandlung am Erfüllungsort anfallen. Bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes kann der Auftragnehmer eine höhere Vorauszahlung vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten verlangen, maximal jedoch 35 % der vereinbarten Gesamtvergütung. Dies ist gerechtfertigt, wenn Materialien verwendet werden sollen, die nur für den konkreten Auftrag zu bestellen oder herzustellen sind. In diesem Fall ist die höhere Vorauszahlung bereits im Kostenanschlag benannt und somit vereinbart.
(2) Nach Beginn der Erfüllungshandlung darf der Auftragnehmer Abschlagszahlungen gemäß §§ 632a, 650m BGB verlangen, soweit der Wert der erbrachten Leistungen die Höhe der geleisteten Vorauszahlungen übersteigt.
(3) Im Übrigen ist die vereinbarte Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Zahlung fällig.
§ 3 Vertragsänderungen
(1) Sollte sich bei Erfüllung der Leistungen herausstellen, dass die Angaben des Auftraggebers zu Leistungsort, Flächenangaben, Massen, Mengen, Untergründen und Vorgewerken unzutreffend oder unvollständig sind und daher Vertragsänderungen erforderlich sind, gelten die Vorschriften gemäß §§ 650a ff. BGB.
(2) Für Anordnungen des Auftraggebers, die auf eine Änderung des vereinbarten Werkerfolgs gerichtet sind sowie für Anordnungen, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendig sind, gilt § 650b BGB. In diesem Fall richtet sich die Vergütungsanpassung nach § 650c BGB.
(3) Baustrom, Bauwasser usw. wird dem Auftragnehmer vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellt.
§ 4 Anforderungen an den Leistungsort
Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer am vereinbarten Leistungsort zum vereinbarten Ausführungstermin Zugang zu gewähren und hat für Baustrom, Bauwasser etc. auf eigene Kosten zu sorgen. Erforderliche Vorbereitungshandlungen wie z.B. Beispiel das Entfernen von Teppichen und Mobiliar sind vor dem Ausführungstermin vom Auftraggeber vorzunehmen, soweit diese Vorbereitungshandlungen nicht bereits gemäß Kostenanschlag durch den Auftragnehmer durchzuführen sind.
§ 5 Ausführungsfristen/Ausführungstermin
(1) Der Auftragnehmer hat die vereinbarten Leistungen in dem aus dem Kostenanschlag ersichtlichen Zeitraum oder der daraus ersichtlichen Frist zu erbringen. Die Abstimmung des konkreten Ausführungstermins erfolgt zwischen dem im Einzelfall tätigen Handwerker / Subunternehmer und dem Auftraggeber.
(2) Bei Gewerken, die nur bei bestimmten Witterungsverhältnissen ausgeführt werden können, verlängert sich die Ausführungsfrist um den Zeitraum, in dem die Ausführung witterungsbedingt nicht möglich ist. Im Falle von bereits begonnenen Leistungen kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen zeitlichen Zuschlag für die Wiederaufnahme der Ausführung von einer Woche bei dem Auftraggeber anmelden. Verletzt der Auftraggeber eine Mitwirkungspflicht informiert der Auftragnehmer ihn hierüber und setzt eine angemessene Frist zur Beseitigung eines damit verbundenen Leistungshindernisses, soweit eine Fristsetzung nach dem Gesetz nicht entbehrlich ist. Die Ausführungsfrist verlängert sich auch in diesem Fall ggfs. zusätzlich um den Zeitraum, in dem ein Leistungshindernis vorliegt.
§ 6 Abnahme
Die Abnahme des Gewerks richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Abnahme durch den Auftraggeber kann auch stillschweigend, durch vorbehaltlose Bezahlung der Vergütung, durch rügelose Entgegennahme des Werks oder durch Ingebrauchnahme des Werks erfolgen.
§ 7 Haftung
(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftragnehmer nur, wenn diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (zum Beispiel Subunternehmer) des Auftragnehmers beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) des Auftragnehmers beruhen.
(3) Für die Haftung des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz, für eine übernommene Garantie oder aufgrund Vorsatz oder arglistiger Täuschung gilt die gesetzliche Regelung.
(4) Die Regelungen zum Haftungsausschluss gelten entsprechend für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) des Auftragnehmers.
§ 8 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen durch Dritte (Subunternehmer) zu erbringen. Der Auftraggeber kann der Ausführung durch einen vom Auftragnehmer ausgewählten Subunternehmer nur widersprechen, wenn ihm die Erbringung der Leistung durch den Subunternehmer im Einzelfall unzumutbar ist. Die Beauftragung eines Subunternehmers durch den Auftragnehmer lässt die Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer unberührt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich an allen beweglichen Sachen, die er im Rahmen der Leistungen an den Auftraggeber liefert, das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Vergütungsansprüche aus dem Vertragsverhältnis vor, sofern und soweit das Eigentum nicht von Gesetzes wegen auf den Kunden oder einen Dritten übergehen sollte (zum Beispiel durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung gemäß §§ 946 ff. BGB). Der Eigentumsvorbehalt soll auch dann bestehen bleiben, wenn der Vorbehaltsgegenstand Zubehör einer anderen Sache darstellt. Bei Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen muss der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Auftragnehmer seine Rechte gegenüber dem Dritten wahren kann.
§ 10 Aufrechnung/Leistungsverweigerungsrecht
(1) Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
(2) Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, wenn der geltend gemachte Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 11 Widerrufsbelehrung
(1) Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Auftragnehmer nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (nystet GmbH, Noorstraße 17,24340 Eckernförde, Telefonnummer: 04351-715168, E-Mail-Adresse: info@nystet.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind und bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden und bei Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.
(3) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Aufragnehmer nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
–An: nystet GmbH, Noorstraße 17, 24340 Eckernförde, E-Mail-Adresse: info@nystet.de
–Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
–Bestellt am (*)/erhalten am (*)
–Name des/der Verbraucher(s)
–Anschrift des/der Verbraucher(s)
–Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
–Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 12 Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für die Vertragsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Eckernförde. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Der Auftragnehmer ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am vereinbarten Leistungsort bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.